Allgemeine Mandatsbedingungen für Markendienstleistungen
Metzler Legal, Rechtsanwalt Jacob Metzler, Friedrichstraße 94, 10117 Berlin
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Mandate betreffend die Anmeldung und Prüfung von Marken beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie für Mandate zur Vertretung als EU Trademark Representative gemäß Art. 119, 120 UMV. Weisungen können über metzler-legal.de, per E-Mail oder telefonisch erteilt werden. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Paketbeschreibungen auf der Website. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten finden keine Anwendung.
§ 2a Leistungsumfang – EUIPO
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, insbesondere Ähnlichkeitsrecherche, Risikobewertung und Markenanmeldung. Die Erzielung eines bestimmten Erfolgs, insbesondere die Eintragung eines Schutzrechts, ist nicht geschuldet. Nicht umfasst ist die Tätigkeit bei Androhung einer Eintragungszurückweisung oder bei eingelegtem Widerspruch, sofern nicht das Paket Vollschutz beauftragt oder eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
Im Basis-Paket erfolgt eine Identitätsrecherche im EUIPO-Register für eine Klasse sowie die Anmeldung und Entgegennahme der Amtskorrespondenz. Im Paket Recherche & Anmeldung erfolgt zusätzlich eine Ähnlichkeitsrecherche und rechtliche Einschätzung für bis zu drei Klassen. Im Paket Vollschutz ist zusätzlich die Erwiderung auf Zurückweisungsbescheide des EUIPO sowie eine unbegrenzte Amtskorrespondenz im Anmeldeverfahren enthalten.
Die anfallenden EUIPO-Amtsgebühren sind nicht Bestandteil des Kanzleihonorars. Sie werden gesondert ausgewiesen und direkt an das EUIPO abgeführt.
§ 2b Leistungsumfang – DPMA
Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte Tätigkeit, insbesondere Identitäts- bzw. Ähnlichkeitsrecherche, rechtliche Einschätzung und Markenanmeldung beim DPMA. Die Erzielung eines bestimmten Erfolgs, insbesondere die Eintragung der Marke, wird nicht geschuldet.
Im Basis-Paket erfolgt eine Identitätsrecherche im DPMA-Register. In den Paketen Recherche & Anmeldung und Vollschutz erfolgt zusätzlich eine Ähnlichkeitsrecherche im DPMA- und EUIPO-Register.
Nicht umfasst ist die Vertretung im Falle einer Beanstandung durch das DPMA, es sei denn, das Vollschutz-Paket wurde beauftragt oder eine gesonderte Beauftragung erfolgt. Im Vollschutz-Paket ist die Erwiderung auf Beanstandungsbescheide (z. B. wegen fehlender Unterscheidungskraft oder Freihaltebedürfnis) enthalten.
Nicht umfasst ist die Vertretung im Widerspruchsverfahren nach Eintragung. Dieses ist gesondert zu beauftragen.
Die DPMA-Amtsgebühren sind nicht Bestandteil des anwaltlichen Honorars. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt und unmittelbar an das DPMA abgeführt.
§ 2c Leistungsumfang – EU Trademark Representative
Gegenstand des Mandats ist die Übernahme der berufsmäßigen Vertretung des Mandanten gegenüber dem EUIPO gemäß Art. 119, 120 UMV, sofern der Mandant weder Wohnsitz noch Sitz noch eine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche Niederlassung im Europäischen Wirtschaftsraum hat.
Die Vertretung umfasst die Entgegennahme und Weiterleitung amtlicher Korrespondenz sowie die Kommunikation mit dem EUIPO im Rahmen des laufenden Verfahrens. Nicht umfasst sind Recherche, Risikoeinschätzung, inhaltliche Prüfung der Anmeldung oder Vertretung in Widerspruchs- oder Beanstandungsverfahren, sofern diese nicht gesondert beauftragt werden.
Die Anmeldung selbst muss bereits erfolgt oder gleichzeitig gesondert beauftragt sein; die Vertretertätigkeit setzt eine bestehende oder parallel eingereichte Anmeldung voraus.
§ 3 Express-Bearbeitung
Gegen Aufpreis kann eine Express-Bearbeitung gebucht werden. Diese umfasst die anwaltliche Bearbeitung des Auftrags innerhalb von 24 Stunden (werktags, Montag bis Freitag). Ohne Express-Bearbeitung beträgt die reguläre anwaltliche Bearbeitungszeit 2 bis 5 Werktage. Die Express-Bearbeitung bezieht sich ausschließlich auf die Bearbeitung durch die Kanzlei; die Bearbeitungsdauer bei DPMA bzw. EUIPO bis zur Eintragung der Marke bleibt hiervon unberührt und liegt außerhalb des Einflussbereichs der Kanzlei.
§ 4 Ähnlichkeitsrecherche und Risikobewertung
Die Ähnlichkeitsrecherche umfasst eine Suche nach orthografisch ähnlichen Marken im EU-Markenregister des EUIPO über TMview. Die Suche basiert auf dem Levenshtein-Algorithmus.
Auf Grundlage der Rechercheergebnisse erfolgt eine Risikobewertung zur Anmeldbarkeit des Zeichens. Sie gibt den Stand zum Zeitpunkt der Recherche wieder und nimmt die Prüfentscheidung der zuständigen Behörde nicht vorweg.
Eine Markenanmeldung birgt stets das Risiko, dass Dritte nach Veröffentlichung im Markenblatt bzw. Amtsblatt des EUIPO Widerspruch einlegen oder Abmahnungen aussprechen. Hieraus kann ein erhebliches Kostenrisiko entstehen. Ein Widerspruchsverfahren ist gesondert zu beauftragen.
Kommt der Auftraggeber nach der Recherche von der Anmeldung ab, fällt der auf die Recherche und Risikobewertung entfallende Honoraranteil gleichwohl an. Beim Paket Recherche & Anmeldung beträgt dieser Anteil €300 netto. Auf Wunsch wird einmalig eine Zweitrecherche für ein alternatives Zeichen ohne Aufpreis durchgeführt.
Die Ähnlichkeitsrecherche im DPMA-Register erfolgt auf Basis der öffentlich zugänglichen DPMAregister-Datenbank sowie ergänzend über TMview für das EUIPO-Register.
Die Ähnlichkeitsrecherche und die darauf aufbauende Risikobewertung erfolgen mit den nach dem Stand der Technik verfügbaren Recherchewerkzeugen (insbesondere TMview, DPMAregister) und einem algorithmischen Ähnlichkeitsvergleich (Levenshtein-Distanz). Der Auftraggeber wird auf folgende Grenzen der Recherche ausdrücklich hingewiesen: Der algorithmische Vergleich erfasst in erster Linie schriftbildliche Ähnlichkeiten; klangliche und begriffliche Ähnlichkeiten werden ergänzend, aber nicht vollständig automatisiert geprüft. Erfasst werden nur eingetragene und angemeldete Marken der durchsuchten Register zum Zeitpunkt der Recherche – nicht erfasst werden ältere Rechte ohne Registereintrag, insbesondere Unternehmenskennzeichen, notorisch bekannte Marken und sonstige ungeschriebene Kennzeichenrechte. Kürzlich angemeldete, noch nicht veröffentlichte Marken sind unter Umständen noch nicht erfasst. Die Risikobewertung gibt eine fachliche Einschätzung zum Zeitpunkt der Recherche wieder, ersetzt nicht die Prüfentscheidung der zuständigen Behörde und schließt das Risiko eines Widerspruchs oder einer Abmahnung durch Inhaber älterer, nicht erfasster Rechte nicht aus.
§ 5 Vergütung und Fälligkeit
Die auf der Website ausgewiesenen Preise sind Nettohonorare zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Alle Vergütungsforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort zahlbar. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Dies gilt gleichermaßen für Mandate betreffend DPMA-Anmeldungen und die Tätigkeit als EU Trademark Representative.
§ 6 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind aktuelle Kontaktdaten und Änderungen der Inhaberangaben mitzuteilen, um den Markenschutz aufrechtzuerhalten. Kann die Kanzlei den Auftraggeber nicht erreichen, ist sie nicht verpflichtet, die Marke zu verlängern oder Maßnahmen zu ihrer Aufrechterhaltung zu unternehmen. Diese Mitwirkungspflichten gelten gleichermaßen für Mandate betreffend EUIPO- und DPMA-Anmeldungen sowie für die Tätigkeit als EU Trademark Representative.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, angeforderte Freigaben, insbesondere zum Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, sowie angeforderte Zahlungen von Amtsgebühren und Vorschüssen innerhalb der von der Kanzlei mitgeteilten Frist zu erteilen bzw. zu leisten. Verzögerungen können zur Versäumung amtlicher Fristen und zum Verlust von Schutzrechten führen. Die Kanzlei haftet nicht für Nachteile, die aus einer verspäteten Mitwirkung des Auftraggebers entstehen.
§ 7 Haftungsausschluss gegenüber Dritten
Das Mandat wird ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber wahrgenommen. Rechtsanwalt Metzler übernimmt gegenüber Dritten keine Haftung oder Verantwortlichkeit, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich in den Schutzbereich des Mandats einbezogen werden.
§ 8 Kommunikationsweg
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Kommunikation zwischen Rechtsanwalt Metzler und dem Auftraggeber per E-Mail und/oder Telefon entsprechend den vom Auftraggeber mitgeteilten Kontaktdaten. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation nicht vor der Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte geschützt ist.
§ 9 Aktenaufbewahrung und -vernichtung
Akten werden nach Beendigung des Mandats entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewahrt und anschließend vernichtet.
§ 10 Anwaltliche Schweigepflicht und Datenschutz
Alle Angaben des Auftraggebers werden vertraulich behandelt. Rechtsanwalt Metzler unterliegt der gesetzlichen, anwaltlichen Schweigepflicht. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 11 Ausschluss von Verbrauchergeschäften
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht beabsichtigt. Mit der Beauftragung erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er als Unternehmer handelt (vgl. den entsprechenden Hinweis im Bestellformular). Handelt der Auftraggeber entgegen dieser Erklärung tatsächlich als Verbraucher, stellt er Rechtsanwalt Metzler von sämtlichen Ansprüchen und Nachteilen frei, die aus dieser unzutreffenden Erklärung entstehen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin. Diese Bestimmungen gelten gleichermaßen für Mandate betreffend EUIPO- und DPMA-Anmeldungen sowie für die Tätigkeit als EU Trademark Representative.