Deutsche Marke · DPMA

Deutsche Marke anmelden.

Transparente Festpreise ohne versteckte Kosten. Persönliche Betreuung durch einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

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Seit 2010
Langjährige Praxis im Markenrecht
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Festpreise
Keine versteckten Kosten
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Persönliche Bearbeitung
Jedes Mandat wird persönlich betreut
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Für viele Unternehmen ist die EU-Marke die bessere Wahl: beschleunigtes Fast-Track-Verfahren, vereinfachte Prüfung, EU-weiter Markenschutz.

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Markenpakete

Deutsche Marke beim DPMA

Schutz im Inland durch das Deutsche Patent- und Markenamt. Wählen Sie den passenden Leistungsumfang.

Basis

€390 zzgl. MwSt.

+ DPMA-Amtsgebühr €290 (1–3 Klassen)

  • check_circleIdentitätsrecherche
  • check_circleWaren- und Dienstleistungsverzeichnis (bis 3 Klassen)
  • check_circleEinreichung der Anmeldung beim DPMA
  • check_circleWeiterleitung amtlicher Post, kleinere Korrekturen (z. B. Warenverzeichnis, Inhaberdaten, Farbangaben)
  • cancelKeine Ähnlichkeitsrecherche
  • cancelKeine Vertretung bei angekündigten Zurückweisungen durch das Amt wegen Schutzunfähigkeit
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Empfohlen

Recherche & Anmeldung

€590 zzgl. MwSt.

+ DPMA-Amtsgebühr €290 (1–3 Klassen)

  • check_circleIdentitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
  • check_circleEinschätzung der Schutzfähigkeit
  • check_circleWaren- und Dienstleistungsverzeichnis (bis 3 Klassen)
  • check_circleEinreichung der Anmeldung beim DPMA
  • check_circleWeiterleitung amtlicher Post, kleinere Korrekturen (z. B. Warenverzeichnis, Inhaberdaten, Farbangaben)
  • cancelKeine Vertretung bei angekündigten Zurückweisungen durch das Amt wegen Schutzunfähigkeit
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Vollschutz

€890 zzgl. MwSt.

+ DPMA-Amtsgebühr €290 (1–3 Klassen)

  • check_circleIdentitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
  • check_circleEinschätzung der Schutzfähigkeit
  • check_circleWaren- und Dienstleistungsverzeichnis (bis 3 Klassen)
  • check_circleEinreichung der Anmeldung beim DPMA
  • check_circleWeiterleitung amtlicher Post, kleinere Korrekturen (z. B. Warenverzeichnis, Inhaberdaten, Farbangaben)
  • check_circleErwiderung auf Zurückweisungen (z. B. fehlende Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis)
Paket wählen
info
DPMA-Amtsgebühren (nicht in den Honoraren enthalten): €290 für 1–3 Klassen · +€100 ab der 4. Klasse · +€200 Beschleunigungsverfahren (optional). Die Amtsgebühren werden direkt an das DPMA abgeführt und bei Beauftragung separat in Rechnung gestellt.

In jedem Paket enthalten

check_circlePersönliche Betreuung durch spezialisierten Rechtsanwalt
check_circleElektronische Einreichung beim DPMA
check_circleEingangsbestätigung des Amts
check_circleKommunikation auf Deutsch
check_circleTransparente Rechnung ohne Überraschungen
check_circleBetreuung natürlicher & juristischer Personen

Was das DPMA-Verfahren bedeutet

Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft Markenanmeldungen in der Regel auf absolute Schutzhindernisse: fehlende Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis oder Täuschungsgefahr. Das Verfahren dauert typischerweise drei bis neun Monate.

Zurückweisungen kommen beim DPMA häufiger vor als beim EUIPO. Beschreibende oder kennzeichnungsschwache Begriffe werden regelmäßig beanstandet. Eine fundierte Einschätzung vor der Anmeldung reduziert dieses Risiko erheblich.

Widerspruchsverfahren nach der Eintragung sind separate Mandate. Sie entstehen, wenn Inhaber älterer Marken innerhalb der dreimonatigen Widerspruchsfrist Einspruch erheben. Das ist nicht im Anmeldepaket enthalten, kann aber gesondert beauftragt werden.

Warum kann das DPMA-Verfahren länger dauern?

Das DPMA prüft Anmeldungen ausführlicher auf absolute Schutzhindernisse als das EUIPO. Insbesondere beschreibende Angaben und Freihaltebedürfnisse werden intensiv geprüft. Das verlängert das Verfahren, gibt aber auch die Möglichkeit, mit einer Erwiderung auf Beanstandungen zu reagieren.

Was passiert, wenn das DPMA die Marke beanstandet?

Das Amt verschickt einen Beanstandungsbescheid mit Frist zur Stellungnahme. Im Vollschutz-Paket ist die Erwiderung bereits enthalten. In den anderen Paketen kann die Vertretung im laufenden Verfahren separat beauftragt werden.

Für wen ist die deutsche Marke die richtige Wahl?

Die nationale DPMA-Marke ist sinnvoll, wenn der Schutz bewusst auf Deutschland beschränkt bleiben soll, etwa als Ergänzung zu einer bestehenden EU-Marke oder bei sehr spezifischen regionalen Schutzstrategien. Für den reinen Inlandsschutz ohne weitergehende Pläne ist sie die kosteneffiziente Lösung.

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Häufige Fragen zur DPMA-Anmeldung

Warum ist die EU-Marke für viele die bessere Wahl? expand_more
Die Unionsmarke schützt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten mit einer einzigen Anmeldung. Die EUIPO-Amtsgebühr ist je abgedecktem Land gerechnet günstiger als parallele nationale Anmeldungen. Zudem ist das EUIPO-Verfahren im Fast-Track-Modus deutlich schneller und die Zurückweisungsquote niedriger als beim DPMA. Für Unternehmen, die nicht ausschließlich auf Deutschland beschränkt bleiben möchten, ist die EU-Marke fast immer vorzuziehen.
Wann ist eine DPMA-Anmeldung trotzdem sinnvoll? expand_more
Eine nationale DPMA-Marke ist sinnvoll als gezielte Ergänzung zu einer bestehenden EU-Marke, um Lücken zu schließen, oder wenn der Schutz strategisch auf Deutschland beschränkt bleiben soll. Auch bei Markenerweiterungen, bei denen eine bestehende EU-Marke nicht geändert werden kann, kann eine separate DPMA-Anmeldung die richtige Lösung sein.
Wie lange dauert eine DPMA-Anmeldung? expand_more
Das DPMA-Verfahren dauert typischerweise drei bis neun Monate. Nach der Eintragung beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Gibt es keine Beanstandungen und keinen Widerspruch, ist die Marke danach eingetragen. Das Beschleunigungsverfahren (gegen eine erhöhte Amtsgebühr) kann die Prüfung auf wenige Wochen verkürzen.
Was passiert nach der Eintragung? expand_more
Nach der Eintragung wird die Marke im DPMA-Register veröffentlicht. Inhaber älterer Rechte haben drei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Wird kein Widerspruch erhoben, ist die Marke bestandskräftig eingetragen. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre ab Anmeldetag und ist unbegrenzt verlängerbar.
Sind die Amtsgebühren in den Preisen enthalten? expand_more
Nein. Die genannten Preise sind das jeweilige Anwaltshonorar. Die DPMA-Amtsgebühren werden separat ausgewiesen und direkt an das Amt weitergeleitet. Das DPMA berechnet €290 für bis zu drei Klassen. Ab der vierten Klasse kommen jeweils €100 hinzu. Das optionale Beschleunigungsverfahren kostet zusätzlich €200. Die Amtsgebühren werden auf der Rechnung ausgewiesen.

Weitere Leistungen

Verfahrensvertretung & Alternativen

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