Rechtsgebiet

Urheberrecht

Durchsetzung von Urheberrechten, Urhebervertragsrecht und Lizenzgestaltung.

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Durchsetzung von Urheberrechten

Bei einer Urheberrechtsverletzung bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft. Durchgesetzt werden sie von der Abmahnung über die einstweilige Verfügung bis zur Klage.

Der Schadensersatz bemisst sich wahlweise nach entgangenem Gewinn, Verletzergewinn oder Lizenzanalogie, also dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer Lizenzierung angefallen wäre. Welche Berechnung den höchsten Anspruch ergibt, wird vorab geprüft.

Häufige Konstellationen:

  • Übernahme von Texten auf Websites, in Newslettern oder Social-Media-Posts.
  • Nutzung fremder Fotografien ohne Lizenz oder ohne Urheberbenennung.
  • Nutzung von Musik in gewerblichen Social-Media-Beiträgen (Instagram, TikTok) ohne Lizenz.

Fotorecht

Wer ein fremdes Foto auf einer Website, im Blog oder in sozialen Netzwerken ohne die nötige Lizenz nutzt, riskiert eine Abmahnung. Vertreten werden beide Seiten: die Durchsetzung fotografischer Rechte ebenso wie die Abwehr überzogener Forderungen.

Kostenlose Bilder sind nicht automatisch frei nutzbar

Bilder von Plattformen wie Pixabay, Unsplash oder Pexels unterliegen unterschiedlichen Lizenzbedingungen, teils mit Pflicht zur Namensnennung, teils mit Einschränkungen für die kommerzielle Nutzung. Auch KI-generierte Bilder folgen je nach Plattform eigenen Bedingungen.

Pflicht zur Urheberbenennung

Auch bei ordnungsgemäß lizenzierten Fotos ist in der Regel der Urheber zu nennen (§ 13 UrhG). Fehlt die Angabe oder ist sie unvollständig, liegt eine eigenständige Urheberrechtsverletzung vor und begründet ein eigenes Abmahnrisiko.

Urhebervertragsrecht und Lizenzen

Weil das Urheberrecht selbst nicht übertragbar ist, läuft die wirtschaftliche Verwertung eines Werkes über die Einräumung von Nutzungsrechten. Lizenzverträge werden für alle Werkarten gestaltet und geprüft:

  • Exklusive und nicht-exklusive Lizenzen: je nach Verwertungsstrategie alleinige oder parallel nutzbare Rechte.
  • Räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkungen: etwa nur Online-Nutzung, eine bestimmte Sprache oder ein definierter Zweck.
  • Sublizenzierung und Übertragung: ob und unter welchen Bedingungen Rechte weitergegeben werden dürfen.
  • Vergütungsmodelle: Einmalhonorar, laufende Lizenzgebühren, umsatzabhängige Beteiligung oder Kombinationen.

Ein sauber ausgearbeiteter Vertrag schützt beide Seiten: den Urheber vor unkontrollierter Nutzung, den Lizenznehmer vor nachträglichen Forderungen.

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Häufige Fragen

Entsteht Urheberrecht automatisch? expand_more
Ja. Das Urheberrecht entsteht in Deutschland mit dem Moment der Schöpfung des Werkes – ohne Registrierung, ohne Anmeldung, ohne Formalitäten. Ein Foto ist urheberrechtlich geschützt, sobald der Auslöser gedrückt wird; ein Text, sobald er niedergeschrieben ist. Voraussetzung ist lediglich, dass das Werk eine gewisse Schöpfungshöhe – also einen individuellen schöpferischen Charakter – aufweist. Der verbreitete Irrglaube, man müsse ein © setzen oder das Werk irgendwo registrieren, ist falsch. Das © ist ein Signal an Dritte, aber keine Entstehungsvoraussetzung.
Was ist bei Bildklau zu tun? expand_more
Wenn Sie feststellen, dass eines Ihrer Fotos ohne Ihre Erlaubnis auf einer fremden Website, in sozialen Netzwerken oder in Printmedien verwendet wird, sollten Sie zunächst Beweise sichern: Screenshots mit sichtbarer URL und Datum. Anschließend empfehlen wir, sofort anwaltliche Hilfe zu suchen. Metzler Legal prüft den Sachverhalt und mahnt den Rechtsverletzer ab. Je nach Fall kommen Schadensersatzansprüche nach der Lizenzanalogie in Betracht – bei professionellen Fotografien können dies mehrere hundert bis tausend Euro pro Bild sein. Reagieren Sie nicht voreilig selbst, da eigene Schreiben häufig Formulierungsfehler enthalten, die Ihren Anspruch schwächen können.
Wie lange gilt Urheberrecht? expand_more
Das Urheberrecht erlischt in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Danach wird das Werk gemeinfrei und kann von jedermann ohne Lizenz genutzt werden. Bei Werken mit mehreren Urhebern beginnt die Frist mit dem Tod des zuletzt verstorbenen Miturhebers. Für einfache Lichtbilder (ohne ausreichende Schöpfungshöhe) gilt eine kürzere Schutzfrist von 50 Jahren ab Erscheinen des Fotos (§ 72 UrhG). Leistungsschutzrechte – etwa von Tonträgherstellern oder Verlegern – unterliegen gesonderten Fristen.
Darf ich KI-generierte Inhalte urheberrechtlich schützen? expand_more
Vollständig KI-generierte Werke – also solche, bei denen kein menschlicher schöpferischer Beitrag vorliegt – sind nach herrschender Auffassung in Deutschland nicht urheberrechtlich schutzfähig. Das UrhG setzt eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen voraus. Anders sieht es aus, wenn ein Mensch die KI gezielt steuert, Prompts kreativ formuliert, Ergebnisse auswählt und bearbeitet: In diesen Fällen kann ein urheberrechtlich relevanter Beitrag vorliegen. Die Rechtslage entwickelt sich dynamisch – wir empfehlen, KI-generierte Inhalte vertraglich klar zu regeln und bestehende Nutzungsbedingungen der KI-Plattformen zu beachten.
Was kostet eine Urheberrechtsabmahnung? expand_more
Die Kosten einer Urheberrechtsabmahnung hängen vom Streitwert ab, der sich wiederum nach Art und Schwere der Verletzung richtet. Bei der unerlaubten Nutzung eines Fotos auf einer privaten Website liegen Streitwerte typischerweise zwischen €1.000 und €6.000 – die Anwaltskosten des Abmahnenden belaufen sich dann auf €150 bis €500. Bei gewerblichen Websites oder schwerwiegenden Verletzungen können Streitwerte deutlich höher ausfallen. Hinzu kommt der Schadensersatzanspruch selbst. Wir prüfen eingehende Abmahnungen auf ihre Berechtigung und Angemessenheit – viele Forderungen sind überhöht oder formell fehlerhaft und können reduziert oder abgewehrt werden.

Kontakt

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Anliegen kurz schildern und Rückrufnummer angeben. Rückmeldung erfolgt je nach Dringlichkeit kurzfristig – in der Regel noch am selben Werktag.

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