Leistungsüberblick
Durchsetzung von Urheberrechten
Bei einer Urheberrechtsverletzung bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft. Durchgesetzt werden sie von der Abmahnung über die einstweilige Verfügung bis zur Klage.
Der Schadensersatz bemisst sich wahlweise nach entgangenem Gewinn, Verletzergewinn oder Lizenzanalogie, also dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer Lizenzierung angefallen wäre. Welche Berechnung den höchsten Anspruch ergibt, wird vorab geprüft.
Häufige Konstellationen:
- Übernahme von Texten auf Websites, in Newslettern oder Social-Media-Posts.
- Nutzung fremder Fotografien ohne Lizenz oder ohne Urheberbenennung.
- Nutzung von Musik in gewerblichen Social-Media-Beiträgen (Instagram, TikTok) ohne Lizenz.
Fotorecht
Wer ein fremdes Foto auf einer Website, im Blog oder in sozialen Netzwerken ohne die nötige Lizenz nutzt, riskiert eine Abmahnung. Vertreten werden beide Seiten: die Durchsetzung fotografischer Rechte ebenso wie die Abwehr überzogener Forderungen.
Kostenlose Bilder sind nicht automatisch frei nutzbar
Bilder von Plattformen wie Pixabay, Unsplash oder Pexels unterliegen unterschiedlichen Lizenzbedingungen, teils mit Pflicht zur Namensnennung, teils mit Einschränkungen für die kommerzielle Nutzung. Auch KI-generierte Bilder folgen je nach Plattform eigenen Bedingungen.
Pflicht zur Urheberbenennung
Auch bei ordnungsgemäß lizenzierten Fotos ist in der Regel der Urheber zu nennen (§ 13 UrhG). Fehlt die Angabe oder ist sie unvollständig, liegt eine eigenständige Urheberrechtsverletzung vor und begründet ein eigenes Abmahnrisiko.
Urhebervertragsrecht und Lizenzen
Weil das Urheberrecht selbst nicht übertragbar ist, läuft die wirtschaftliche Verwertung eines Werkes über die Einräumung von Nutzungsrechten. Lizenzverträge werden für alle Werkarten gestaltet und geprüft:
- Exklusive und nicht-exklusive Lizenzen: je nach Verwertungsstrategie alleinige oder parallel nutzbare Rechte.
- Räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkungen: etwa nur Online-Nutzung, eine bestimmte Sprache oder ein definierter Zweck.
- Sublizenzierung und Übertragung: ob und unter welchen Bedingungen Rechte weitergegeben werden dürfen.
- Vergütungsmodelle: Einmalhonorar, laufende Lizenzgebühren, umsatzabhängige Beteiligung oder Kombinationen.
Ein sauber ausgearbeiteter Vertrag schützt beide Seiten: den Urheber vor unkontrollierter Nutzung, den Lizenznehmer vor nachträglichen Forderungen.